Aktuelles im Jahr 2008 Einnahmen für Solarstrom 2008 Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die Abnahme und die Vergütung von ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewon- nenem Strom. Hierzu gehört auch Solarstrom. Der örtliche Netzbetreiber wird durch dieses Gesetz verpflichtet, z. B. den in privaten Photovoltaik- Anlagen erzeugten und ins öffentliche Netz eingespeisten Strom zu Festpreisen zu vergüten. Mit Wirkung zum 01.01.2004 trat das „Zweite Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes“, oft auch als EEG-Vorschaltgesetz bezeichnet, in Kraft. Hier wird die Vergütung aus Solarstrom geregelt. Folgende Vergütungssätze gelten: Für Strom aus Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungs- energie beträgt die Vergütung mindestens 46,75 Cent pro Kilowattstunde von 2 bis 30KWp. Wenn die Anlage ausschließlich an oder auf einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht ist, erhöht sich die Vergütung. Neues Antragsverfahren für erstmals gestellte Anträge Solarthermie und Biomasse Ab 2007 wird im Bereich der „Basisförderung“ auf ein vereinfachtes, bürgerfreundliches und effizienteres Förderverfahren umgestellt. Für den Antragsteller entfällt die bisherige Verpflichtung, vor Abschluss eines Liefer– und Leistungsvertrages einen Förderantrag beim BAFA zu stellen. Die Basisförderung umfasst die Förderung von Solarkollektoranlagen bis 40 m² installierter Bruttokollektorfläche, von automatisch beschickten Biomasseanlagen ab 8 kW bis 100 kW Nenn- wärmeleistung und von handbeschickten Scheitholzvergaserkesseln ab 15 kW bis 30 kW Nennwärmeleistung. Für die Basisförderung sind Anträge auf Förderung erst nach Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage zu stellen. Anträge können ab dem 01.Januar 2008 gestellt werden. Eine frühere Antragstellung ist wegen der Verfahrensumstellung nicht möglich. Zusammen mit dem Antrag sind Unterlagen zum Nachweis über die Betriebsbereitschaft der Anlage zu erbringen. Der Antrag ist innerhalb von 6 Monaten nach Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage zu stellen. Für besonders innovative Anwendungen der oben genannten Technologien kann eine höhere Förderung über den „Innovationsbonus“ (siehe unten) in Anspruch genommen werden. Dann ist jedoch der Förderantrag vor Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages zu stellen! Neue Fördersätze ab 2008 - Basisförderung 1. Solarkollektoren für die Warmwasserbereitung: Die Förderung beträgt 60,00 Euro bei Antragstellung ab dem 01. Januar 2008 je m² installierter Bruttokollektorfläche, mindestens jedoch 410,00 Euro. 2. Solarkollektoren für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, für die Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kühlung: Die Förderung beträgt 105 Euro bei Antragstellung ab dem 01. Januar 2008 je m² installierter Bruttokollektorfläche. Vorraussetzung hierfür ist: Min. 40ltr./m² Puffervolumen und 9,1 m² Kollektorfläche.
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